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Durchsuchungen bei Pflegediensten bzw. in der Pflegebranche kommen durchaus häufig vor. Bei Vorliegen eines bestimmten Verdachts (der sich später durchaus als falsch herausstellen kann) beantragen Staatsanwaltschaften nach Anregungen des LKA regelmäßig Durchsuchungen, also Durchsuchungsbeschlüsse („Durchsuchungsbefehle“) bei Pflegediensten und sonstigen Pflegeunternehmen.

Sollte in Ihrem Pflegedienst der Notfall einer Durchsuchung eingetreten sein, können Sie Rechtsanwalt Dr. Philipp Horrer über die Notfallnummer 0151 27049137 rund um die Uhr erreichen; ansonsten ist unser Anwaltsteam über die Telefonnummer der Kanzlei +49 (0)30 54909000 zu den üblichen Bürozeiten erreichbar.

Negative Auswirkungen von Durchsuchungen

Ist Ihr Pflegedienst von einer Durchsuchung betroffen, führt dies zu einem kaum wieder gut zu machenden Imageverlust bei Patienten, Mitarbeitern, Geschäftspartnern und bei den Kostenträgern, dem MDK sowie Ihrem Abrechnungsunternehmen. Insbesondere die eigenen Arbeitskräfte sind schockiert und verunsichert. Häufig folgen dann wochenlange Krankschreibungen, oder die Mitarbeiter sind verunsichert und kündigen.

Auch zahlreiche Patienten sind derart verunsichert, dass sie den Pflegedienst wechseln. Konkurrenten reden schlecht über Sie und werben massiv Patienten ab. Im Nachgang werden oft Mitarbeiter als Zeugen langwierig verhört und stehen für eingeteilte Dienste nicht zur Verfügung. Das Verhältnis zum MDK und den Kostenträgern, aber auch Ihrem Abrechnungsunternehmen leidet durch derartige Ermittlungen immens.

Polizeiauto, nächtliche Einsatzfahrt

Zahlreiche wichtige Entscheidungen müssen sofort getroffen werden: Schnell und richtig entscheiden – souverän handeln

Ist ihr Unternehmen von einer Durchsuchung betroffen, stellt sich unmittelbar die Frage, was nun zu tun ist. Zahlreiche Entscheidungen durch die Anwesenden und die Geschäftsführung müssen sofort oder zeitnah aus der Situation heraus getroffen werden. Insbesondere stellt sich die Frage, ob Polizei und Staatsanwaltschaft Ihren Pflegedienst tatsächlich und in dem beabsichtigten Umfang durchsuchen dürfen, ob also die Durchsuchung rechtmäßig ist, und wenn ja, welche Beweismittel evtl. proaktiv herausgegeben werden müssen (oder sollten), welche Rechte den Mitarbeitern, der Geschäftsführung und den Patienten zustehen, wie lange die mitgenommenen Sachen bei der Polizei verbleiben, wann diese wiedergegeben werden können usw.

In dieser als besonders belastend empfundenen Situation einer Durchsuchung eines Pflegedienstes kommt auch die Frage auf, ob sich Beschuldigte oder Zeugen (Geschäftsführung, PDL, Pflegekräfte, Dritte) durch die anwesende Polizei oder Staatsanwaltschaft vor Ort überhaupt vernehmen lassen sollten, wie sie durch die Behörden belehrt werden müssen, was generell zu beachten ist usw. Generell stellt sich für die Anwesenden die Frage, ob mit den die Durchsuchung durchführenden Beamten kooperiert werden soll oder nicht.

In einer derartigen Stresssituation werden Sie und ihre Mitarbeiter ohne entsprechende Vorkenntnisse oft überfordert sein und deshalb nicht souverän, ruhig und in der Sache richtig bzw. rechtssicher entscheiden können. Umgekehrt ist es so, dass sich bei der Durchsuchung von Pflegediensten bzw. im Nachgang gemachte Fehler und aufgekommene Missverständnisse im weiteren Verlauf des Strafverfahrens nur noch schwer korrigieren lassen – wenn überhaupt.

In vielen Fällen wird es richtig sein, mit den die Durchsuchung führenden Beamten im jeweils richtigen Umfang zu kooperieren. Es gibt aber auch andere Fälle, in denen sich eine Kooperation als schwerwiegender Fehler herausstellt und die Vorwürfe deswegen sogar noch ausgeweitet werden. Über die Einzelheiten beraten unsere Anwälte für Pflegedienste Sie gerne umfassend, praxisorientiert und verständlich.

Übrigens: Entscheidend – auch im späteren Verfahren – ist nicht die örtliche Nähe Ihres Unternehmens zur Rechtsanwaltskanzlei; entscheidend ist allein eine schnelle (meist telefonische) Kontaktherstellung des Anwalts mit den durchsuchenden Beamten bzw. die weitere Strukturierung der Maßnahme und des Ermittlungsverfahrens insgesamt m Nachgang zur Durchsuchung; dies alles kann ohne Weiteres telefonisch erfolgen. Noch deutlich wichtiger ist, dass im weiteren Verfahren souverän und auf Augenhöhe mit den Ermittlungsbeamten verteidigt wird.

Auf den „Fall der Fälle“ vorbereitet sein heißt: Vorausschauend Rechtslage, Pflichten und Rechte verstehen. Das ist (auch) eine Frage der Mitarbeiterfürsorge

Unsere Kanzlei führt seit vielen Jahren für Unternehmen verschiedenster Branchen (z. B. Banken- und Versicherungsbranche, Industrieanlagenbranche, Modebranche, dem Gesundheitsbereich [große Kliniken, Arztpraxen, Pflegedienste etc.] usw.) Schulungen für Geschäftsleitung und Mitarbeiter durch. Im Rahmen dieser Schulungen erläutern wir Ihnen leicht verständlich die strafprozessuale Rechtslage und geben an Hand der Gesetzeslage und unserer praktischer Erfahrung aus unzähligen Durchsuchungsaktionen Handlungsempfehlungen für den „Fall der Fälle“ ab. Auf Wunsch erstellen wir für Ihr Unternehmen präventive Durchsuchungsleitfäden für Ihre Mitarbeiter vor Ort.

Denn: Bei einer Durchsuchung zählt Schnelligkeit und Aufgeklärtheit bei zu treffenden Entscheidungen. Nur Betroffene, die sowohl ihre Rechte, als auch ihre gesetzlichen Pflichten im Rahmen einer Durchsuchungsmaßnahme kennen (sei es als Zeugen, sei es als Beschuldigte, sei es als unbeteiligte Dritte, sei es als Unternehmen selbst), können sicher sein, sich im Rahmen der Maßnahme nicht strafbar zu machen bzw. pflichtgemäß in Kenntnis aller rechtlichen Umstände die richtigen Entscheidungen zu treffen. Zahlreiche Geschäftsführungen von Unternehmen verschiedenster Branchen sehen derartige Schulungen als selbstverständlichen Teil der Mitarbeiterfürsorge an, weil die Mitarbeiter in einer derart überraschenden, extrem belastenden und aufregenden Situation – die in jedem sauber abreitenden Unternehmen und in jeder Branche vorkommen kann – nicht unvorbereitet und allein gelassen werden sollen.

Über Einzelheiten unserer Schulungen beraten unsere Rechtsanwälte Sie gerne. Unsere Beratung bezieht sich dabei allein auf die – immer rechtlich zulässige – Vermittlung strafprozessualer Kenntnisse und der Darstellung eines üblichen Ablaufs einer Durchsuchung, von denen dann praxistaugliche Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Dies ist weder in irgendeiner Art und Weise anrüchig, noch rechtlich zu beanstanden. Die Beratung erfolgt strikt im Einklang mit der Strafprozessordnung, niemals aber mit dem Ziel, den Ermittlungserfolg von strafprozessualen Maßnahmen zu vereiteln.

Ich berate Sie gern persönlich

Hat bei Ihrem Pflegedienst eine Durchsuchung durch Staatsanwaltschaft und Polizei stattgefunden? Was Sie nun tun müssen…

Im Idealfall ist es so, dass Sie ein erfahrener Anwalt während der Durchsuchung selbst unterstützen kann. Oftmals wird das aber aufgrund der Schnelligkeit des Zeitablaufs nicht möglich sein. Solange sich aber die Geschäftsführung selbst bzgl. der Rechtslage nach der Strafprozessordnung ausreichend auskennt und keine groben Fehler während der Durchsuchung selbst passieren, ist das in den meisten Fällen zu verschmerzen.

Viel wichtiger ist, dass sie sich möglichst zeitnah nach der Durchsuchung in Ihrem Pflegedienst der Hilfe eines versierten Rechtsanwalts bedienen, der auf Strafrecht in der Pflegebranche (Pflegestrafrecht) spezialisiert ist.

Hierbei ist es unwichtig, ob sich die Kanzlei des Rechtsanwalts in Ihrer unmittelbaren örtlichen Nähe befindet. Heutzutage findet die eigentlich relevante Zusammenarbeit mit dem Pflegedienst ohnehin per Telefon, mittels Telefonkonferenzen oder per E-Mail bzw. auf schriftlichem Wege statt. Auch die Verteidigung gegenüber den Ermittlungsbehörden findet fast ausschließlich im schriftlichen Verfahren statt.

Ist eine Durchsuchung abgeschlossen, muss sich der Anwalt neben der eigentlichen Verteidigung um die schnellstmögliche Rückgabe bzw. das Kopieren von sichergestellten Gegenständen, Patientenakten usw. kümmern bzw. Rechtsmittel prüfen. Werden mitgenommene Unterlagen, Telefone, Computer usw. für die Fortführung der Arbeit des Pflegedienstes dringend benötigt, kümmert sich der Rechtsanwalt um die Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Pflegedienstes. Weigern sich die Kostenträger nach einer Durchsuchung, die Rechnungen des Pflegedienstes zu bezahlen, obwohl die Leistung erbracht wurde, muss der Rechtsanwalt den Zahlungsanspruch für den Pflegedienst prüfen und durchsetzen, damit Kündigungen von Mitarbeitern und eine oft drohende Insolvenz verhindert werden können.