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Oftmals tauchen im Rahmen von behördlichen Überprüfungen, bei Korrespondenz mit den Kostenträgern oder bei Terminen mit dem MDK Verdachtsmomente im Hinblick auf mögliche Straftaten auf. Häufig erstatten auch Konkurrenten, Patienten oder deren Angehörige Strafanzeige, so dass ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen von Pflegediensten eingeleitet wird.

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Konflikte als Anlass für spätere Strafanzeigen und Strafverfahren: Präventivberatung für Pflegedienste durch Spezialisten empfehlenswert

Abgesehen davon geht aber eine große Anzahl von Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste auch auf vorangegangene Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten mit den Kostenträgern zurück. Diese Streitigkeiten oder Konflikte sind dann häufig Grund für die Erstattung von Strafanzeigen gegen Pflegedienste, Seniorenheime und sonstige Pflegeeinrichtungen.

Dies ist Grund genug, bereits beim ersten Auftreten derartiger Warnsignale einen auf Strafrecht in der Pflege spezialisierten Rechtsanwalt mit der Bewertung der Vorgänge zu beauftragen.
Tut man dies nicht, kann dies (mindestens) ein Managementfehler sein und erhöht damit oft unnötig das Risiko der Einleitung von Ermittlungsverfahren (s.u.)

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Unterschiedliche Anlässe für Konflikte

Anlässe für Konflikte mit Kostenträgern gibt es für Pflegedienste, Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften, Seniorenheime zuhauf. Oftmals bestehen unterschiedliche Auffassungen über die Höhe der Vergütungen etwa im SGB V-Bereich. Oder aber es bestehen unterschiedliche Auslegungen bei der Frage, ob und welche Qualifikationsmerkmale beim Pflegepersonal zur Erbringung bestimmter Leistungen vorliegen müssen. Aufgrund der nicht immer einfachen, manchmal missverständlichen bzw. auslegungsbedürftigen Rechtslage nach Vertrag, Gesetz oder Einzelvereinbarungen kommt es häufig zu unterschiedlichen Vorstellungen. Häufig sind ausländische Berufsabschlüsse Ansatzpunkt für Streitigkeiten. Kompliziert wird die Sachlage dadurch, dass in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen zu der Frage existieren, wann, bei welchen Patienten und bei welchen Pflegeleistungen eine Pflegefachkraft die Leistung zu erbringen hat bzw. wann einzelne Leistungen auch durch Pflegekräfte erbracht werden können.

Abgesehen davon kommt es vor, dass im Rahmen von Besuchen oder Begutachtungen des MDK entweder beim Pflegedienst, oder aber in den Räumlichkeiten des Patienten (ob nun in der Sache berechtigt oder unberechtigt) der Verdacht aufkommt, entweder die Pflegeleistungen seien nicht, nicht vollständig, durch das falsche Pflegepersonal oder zu anderen Zeiten erbracht worden, oder man habe in Wirklichkeit dem Patienten ganz andere als die bewilligten Leistungen zukommen lassen. Weit verbreitet ist auch die Vermutung bei Krankenkassen oder den zuständigen Behörden (Sozialamt), ein zu pflegender Patient sei in Wirklichkeit gar nicht oder zumindest nicht in diesem Umfang pflegebedürftig, was oft die Einleitung von Ermittlungsverfahren zur Folge hat.

Auch im Rahmen von Widerspruchsverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht mit der Behörde als Kostenträger – etwa, wenn ein Patient mit einer behördlichen Entscheidung nicht einverstanden ist – kommt es öfters zu Situationen, aus denen sich der Verdacht ergeben kann, der Pflegedienst habe entweder nicht richtig abgerechnet oder aber Patient habe zur Erlangung von Pflegeleistungen seinen Gesundheitszustand bewusst sachwidrig vorgetäuscht.

Es gibt Fälle, in denen die Erstattung einer Strafanzeige dann tatsächlich zur Aufdeckung einer Straftat von Patient oder Pflegedienst führt. Es gibt aber auch zahlreiche Fälle, in denen sich erst später herausstellt, dass die ursprünglichen Vermutungen der Kostenträger, deren Wahrnehmung oder Rechtsauffassung von vornherein falsch war. Der (nicht nur wirtschaftliche) Schaden, der durch ein Strafverfahren entsteht, ist dann seit Langem eingetreten.