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Präventivberatung

Beratung durch einen anwaltlichen Spezialisten noch vor bzw. ganz ohne Ermittlungsverfahren – warum?

Nach unserer Einschätzung könnten gut und gerne 50 % der tatsächlich eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen mit ihren gravierenden Folgen von vornherein verhindert werden, wenn Pflegedienste und sonstige Leistungserbringer in der Pflegebranche frühzeitig und rechtzeitig versierten Rat eines Anwalts für Pflegedienste in Anspruch nehmen würden. Die Gefahrenlage wird seitens der Unternehmen leider viel zu oft unterschätzt.

Es gibt also oft Situationen und Vorgänge, die auf den ersten Blick aus Sicht von Polizei, Staatsanwaltschaft, Behörden oder Krankenkassen eine Straftat hindeuten oder diese jedenfalls als möglich erscheinen lassen könnten. Es entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Ermittlungsbehörden, diesen Fällen dann umfassend nachzugehen. Wird dann im Laufe eines Ermittlungsverfahrens professionelle Hilfe von anwaltlichen Spezialisten in Anspruch genommen, gelingt es – allerdings manchmal in zeitlich dann lang andauernden – Verfahren auch häufig, darzulegen, dass die strafrechtlichen Vorwürfe unberechtigt sind, z. B. weil sich die Vorgänge so nicht bestätigt haben oder dargelegt werden konnte, dass ein operativer Fehler im Betriebsablauf ohne Betrugsvorsatz vorgelegen hat.

Kompass schwarz-silber

Dazu muss man Folgendes wissen: Zwar kommt es in einigen Fällen zur bewussten Begehung von Straftaten. Eine große Vielzahl von Strafverfahren gegen Pflegedienste geht aber auch auf Missverständnisse, bei Krankenkassen, Behörden oder Angehörigen vorliegenden falsche oder jedenfalls missverständliche Informationen, Irrtümer oder falsche bzw. leider öfters auch bewusst wahrheitswidrige Strafanzeigen zurück. Häufig kommt es manchmal auch – ohne jede böse Absicht – zu Fehlern im Betriebsablauf des Pflegedienstes, etwa bei der Abrechnung, der Pflegedokumentation, dem Umgang mit Patienten, der internen Informationsweitergabe, der Wundversorgung usw.. Staatsanwaltschaft und Polizei sind aber auch in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Pflegedienste zu ermitteln.

Schwerwiegende strafrechtliche und außerstrafrechtliche Risiken und Belastungen bereits bei Einleitung von Verfahren

Die Verantwortlichen von Pflegediensten bzw. in der Pflegebranche generell übersehen dabei oft, dass bereits die Einleitung von Ermittlungsverfahren – ganz unabhängig von deren Ausgang (Verurteilung oder Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens) – erhebliche, oft nicht wiedergutzumachende Nachteile mit sich bringt. Ein Strafverfahren gegen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen wird die beschuldigten Vorstände, Geschäftsführer, Pflegedienstleiter und Pflegekräfte erhebliche Nerven, Zeit und auch Geld kosten. Sich (auch gegen unberechtigte) Vorwürfe zu verteidigen, bedeutet eine langwierige und arbeitsintensive Zusammenarbeit mit dem Verteidiger bzw. strafrechtlichen Berater des Pflegedienstes.

Ganz abgesehen davon tritt bereits durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine häufig vorverurteilende und damit existenzvernichtende Presseberichterstattung und damit ein erheblicher Image- und Rufschaden des Pflegedienstes und seiner Mitarbeiter ein. Patienten sind verängstigt und wechseln, dasselbe gilt oft für die in der Pflegebranche so wichtigen Mitarbeiter, konkurrierende Pflegedienste befeuern Gerüchte und werben Patienten und Mitarbeiter ab, das Verhältnis zu den Kostenträgern (Krankenkassen, Sozialämter, ansonsten MDK) ist plötzlich zerrüttet, der Pflegedienst wird zudem ständig und vermehr überprüft, was ebenfalls zu erheblichem Mehraufwand führt usw..

Ich berate Sie gern persönlich