focus-siegel-2021

Dr. iur. Philipp Horrer

Rechtsanwalt Pflegedienststrafrecht

"gehört zu Deutschlands TOP-Anwälten 2021" - FOCUS Spezial 2021

Dr. Philipp Horrer ist bundesweit als Verteidiger und Berater für Einzelpersonen und Unternehmen tätig. Besonderer Arbeitsschwerpunkt ist das Wirtschaftsstrafrecht – auch mit internationalen Bezügen – und die Verteidigung bei Betriebsunfällen. Dr. Philipp Horrer berät Unternehmen und Unternehmer aus verschiedensten Branchen in strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragen. Ein Fokus liegt auf der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Daneben ist Rechtsanwalt Dr. Horrer regelmäßig Verteidiger und Berater im allgemeinen Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG).

Rechtsanwalt Dr. Horrer verfügt zudem über fundierte Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der strafrechtlichen Präventivberatung von Einzelpersonen und Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken (Compliance).

Das Tätigkeitsspektrum reicht von der Implementierung eines Compliance-Management-Systems über die Erstellung von Compliance-Richtlinien und Rechtsgutachten bis hin zur Einzelfallberatung und Durchführung von Compliance-Schulungen und Workshops in Unternehmen, Verbänden und Institutionen.

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Dr. Horrer laufend als Zeugenbeistand tätig.

Rechtsanwalt Dr. Philipp Horrer wurde bestellt zum anwaltlichen externen Compliance Beauftragten der Inros Lackner SE, Rostock, und übt diese Tätigkeit seit März 2015 aus.

Rechtsanwalt Dr. Horrer korrespondiert fließend in Englisch (insbesondere Wirtschaftsenglisch) und Russisch.

Dr. Philipp Horrer ist bundesweit als Verteidiger und Berater für Einzelpersonen und Unternehmen tätig. Besonderer Arbeitsschwerpunkt ist das Wirtschaftsstrafrecht – auch mit internationalen Bezügen – und die Verteidigung bei Betriebsunfällen. Dr. Philipp Horrer berät Unternehmen und Unternehmer aus verschiedensten Branchen in strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragen. Ein Fokus liegt auf der Beratung von mittelständischen Unternehmen. Daneben ist Rechtsanwalt Dr. Horrer regelmäßig Verteidiger und Berater im allgemeinen Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG).