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Abrechnungsbetrugs-Vorwürfe gegen Ambulante Pflegedienste

Seit mehreren Jahren gibt es in Deutschland eine große Vielzahl von Strafverfahren gegen Pflegeeinrichtungen. Staatsanwaltschaft und LKA ermitteln in vielen Ermittlungsverfahren gegen ambulante Pflegedienste wegen des Verdachts des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen (§ 263 StGB).

Sehr häufig kommt es in der Pflegebranche zu Durchsuchungen des Pflegedienstes, der Privatanschriften der betroffenen Beschuldigten und manchmal auch der betroffenen Patienten selbst. Dann stellt die Polizei im Pflegedienst häufig eine kaum mehr zu übersehende Vielzahl von Dokumenten sicher. Die dort befindlichen Computer, Server und Daten werden entweder gespiegelt, oder die PCs, Server usw. werden zur Auswertung dem Pflegedienst weggenommen und auf eine spezialisierte Polizeidienststelle verbracht. Es kann dann viele Wochen oder gar Monate dauern, bis Telefone, Tablets und auch die Firmen-PCs wieder zurückgegeben werden können.

Mann mit Taschenrechner, Quittungen, Notizbuch

Problematisch wird es immer dann, wenn die Ermittler Dokumente (Abrechnungsunterlagen, Patientenakten usw.) oder Computer und Festplatten bzw. Telefone mitgenommen haben, diese aber sehr kurzfristig zur Weiterarbeit des Pflegedienstes benötigt werden. Ein erfahrener Anwalt für Pflegedienste wird hier versuchen, die sichergestellten Gegenstände schnellstmöglich wieder herauszubekommen, bzw. wird sicherstellen, dass die Dokumente vorher kopiert werden können.

Auch sonst sind die negativen Auswirkungen von Ermittlungsverfahren für die Pflegeeinrichtung und die Mitarbeiter sehr belastend. Oft müssen zahlreiche Mitarbeiter zeitraubend vernommen werden. Zudem sorgt das Verfahren für sehr große Unruhe bei Mitarbeitern und Patienten, weil die Ermittlungsmaßnahmen häufig einschüchternd wirken. Bereits durch die Einleitung des Strafverfahrens, zumindest aber durch Durchsuchungen bei Pflegediensten entsteht zudem erheblicher Imageschaden bei Behörden, Kostenträgern, Patienten, Angehörigen, den Abrechnungsunternehmen und leider häufig auch bei den Pflegekräften. Sofort nach Bekanntwerden des Strafverfahrens sollte sich der Pflegedienst der Hilfe eines auf Strafrecht und die Pflegebranche spezialisierten Anwalts versichern. Gerade zu Beginn des Verfahrens erfolgen häufig entscheidende Weichenstellungen, die – bei falschen Entscheidungen – im weiteren Verlauf des Verfahrens nur noch schwer korrigiert werden können.

Ich berate Sie gern persönlich

Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug gegen ambulante Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen sind nicht nur häufig, sondern dabei auch vielschichtig.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Philipp Horrer ist auf die Beratung und Verteidigung bei Ermittlungsverfahren gegen ambulante Pflegedienste wegen des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs spezialisiert. Einen Überblick über immer wieder durch Staatsanwaltschaft und LKA erhobene Vorwürfe von Abrechnungsbetrug bzw. Pflegebetrug gegenüber Pflegediensten finden Sie hier: