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Mangelnde bzw. verspätete oder fehlerhafte Dokumentation von erbrachten Leistungen

Der Bereich der Dokumentation von erbrachten Leistungen ist fehleranfällig für Ungenauigkeiten, Missverständnisse, Schludrigkeiten und dergleichen mehr.

Dr. Philipp Horrer, Rechtsanwalt für Pflegerecht

Alleine diese schlecht geführte Dokumentation kann Grund genug für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sein, auch dann, wenn ein Betrug als Straftat nicht vorgelegen hat.

Zudem wird in der Fachliteratur und in der juristischen Praxis teilweise vertreten, dass bereits die fehlerbehaftete Dokumentation von Leistungen an sich eine Straftat darstellen soll.

Begründet wird dies damit, dass bei der Abrechnung konkludent erklärt wird, die Leistungen seien wahrheitsgemäß sowie sach- und fachgerecht dokumentiert worden, und die Leistungen seien genau wie dokumentiert (und keinesfalls anders, zu einem anderen Zeitpunkt, durch andere Mitarbeiter etc.) erbracht worden.

Es empfiehlt sich dringend, im Falle des Vorwurfs des Abrechnungsbetrugs einen Anwalt zu kontaktieren. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Philipp Horrer ist insbesondere auf die Beratung und Verteidigung bei Ermittlungsverfahren gegen ambulante Pflegedienste spezialisiert.

Pflegedienste tun gut daran, sich bei der Dokumentation von erbrachten Leistungen keine Fehler zu erlauben. Unser Team aus Anwälten für Pflegedienste bietet ihnen – auch im Vorfeld von Ermittlungsverfahren bzw. ohne konkreten Ansatz – auf ihr Unternehmen maßgeschneiderte Schulungen an. Bei den Schulungen wird vermittelt, warum eine korrekte Dokumentation so wichtig ist und wie diese durchzuführen ist.

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