Sie sind Pflege-Spezialisten… Wir auch!
Sie arbeiten von der sozialrechtlichen Rechtslage, aber auch von der tatsächlichen Arbeitsrealität her in einer hoch spezialisierten und in vielerlei Hinsicht „einzigartigen“ Branche.
Für uns gilt das auch: Die Strafverteidigung haben wir von Grund auf gelernt und praktizieren sie täglich. Anders als die meisten Rechtsdienstleister verfügen wir über eine nahezu 10jährige Erfahrung bei der Beratung und Verteidigung von Leitungspersonal von Pflegediensten, Seniorenheimen, Vereinen, Wohngemeinschaften und Pflegeheimen in jedwedem Verfahrensstadium des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, selbstverständlich im Streitfalle auch vor den Strafgerichten. Das macht uns in Deutschland einzigartig.
In Deutschland ist kaum eine andere Kanzlei ersichtlich, die in diesem Spezialgebiet derart profunde Rechtskenntnisse und vor allen Dingen Erfahrungen beim Krisenmanagement und bei der Verteidigung in Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste aufweisen kann. Im – strafrechtsrelevanten – Sozialrecht, Vertragsrecht, Arbeits- und Insolvenzrecht, vor allem aber im Pflegestrafrecht sind wir hocherfahren. Wir sind hierauf spezialisiert.
Werden seitens der Ermittlungsbehörden, Krankenversicherungen oder Sozialämter strafrechtliche Vorwürfe erhoben, benötigen die Geschäftsführung und die Mitarbeiter von Pflegediensten kompetente Rechtsanwälte, die Branche und Arbeitsrealität verstehen.