Nach unserer Einschätzung könnten gut und gerne 50 % der tatsächlich eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen mit ihren gravierenden Folgen von vornherein verhindert werden, wenn Pflegedienste und sonstige Leistungserbringer in der Pflegebranche frühzeitig und rechtzeitig versierten Rat eines Anwalts für Pflegedienste in Anspruch nehmen würden. Die Gefahrenlage wird seitens der Unternehmen leider viel zu oft unterschätzt.
Es gibt also oft Situationen und Vorgänge, die auf den ersten Blick aus Sicht von Polizei, Staatsanwaltschaft, Behörden oder Krankenkassen eine Straftat hindeuten oder diese jedenfalls als möglich erscheinen lassen könnten. Es entspricht dem gesetzlichen Auftrag der Ermittlungsbehörden, diesen Fällen dann umfassend nachzugehen. Wird dann im Laufe eines Ermittlungsverfahrens professionelle Hilfe von anwaltlichen Spezialisten in Anspruch genommen, gelingt es – allerdings manchmal in zeitlich dann lang andauernden – Verfahren auch häufig, darzulegen, dass die strafrechtlichen Vorwürfe unberechtigt sind, z. B. weil sich die Vorgänge so nicht bestätigt haben oder dargelegt werden konnte, dass ein operativer Fehler im Betriebsablauf ohne Betrugsvorsatz vorgelegen hat.
Dazu muss man Folgendes wissen: Zwar kommt es in einigen Fällen zur bewussten Begehung von Straftaten. Eine große Vielzahl von Strafverfahren gegen Pflegedienste geht aber auch auf Missverständnisse, bei Krankenkassen, Behörden oder Angehörigen vorliegenden falsche oder jedenfalls missverständliche Informationen, Irrtümer oder falsche bzw. leider öfters auch bewusst wahrheitswidrige Strafanzeigen zurück. Häufig kommt es manchmal auch – ohne jede böse Absicht – zu Fehlern im Betriebsablauf des Pflegedienstes, etwa bei der Abrechnung, der Pflegedokumentation, dem Umgang mit Patienten, der internen Informationsweitergabe, der Wundversorgung usw.. Staatsanwaltschaft und Polizei sind aber auch in diesen Fällen gesetzlich verpflichtet, im Rahmen eines Strafverfahrens gegen Pflegedienste zu ermitteln.
Die Verantwortlichen von Pflegediensten bzw. in der Pflegebranche generell übersehen dabei oft, dass bereits die Einleitung von Ermittlungsverfahren – ganz unabhängig von deren Ausgang (Verurteilung oder Freispruch bzw. Einstellung des Verfahrens) – erhebliche, oft nicht wiedergutzumachende Nachteile mit sich bringt. Ein Strafverfahren gegen Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen wird die beschuldigten Vorstände, Geschäftsführer, Pflegedienstleiter und Pflegekräfte erhebliche Nerven, Zeit und auch Geld kosten. Sich (auch gegen unberechtigte) Vorwürfe zu verteidigen, bedeutet eine langwierige und arbeitsintensive Zusammenarbeit mit dem Verteidiger bzw. strafrechtlichen Berater des Pflegedienstes.
Ganz abgesehen davon tritt bereits durch die Einleitung des Ermittlungsverfahrens eine häufig vorverurteilende und damit existenzvernichtende Presseberichterstattung und damit ein erheblicher Image- und Rufschaden des Pflegedienstes und seiner Mitarbeiter ein. Patienten sind verängstigt und wechseln, dasselbe gilt oft für die in der Pflegebranche so wichtigen Mitarbeiter, konkurrierende Pflegedienste befeuern Gerüchte und werben Patienten und Mitarbeiter ab, das Verhältnis zu den Kostenträgern (Krankenkassen, Sozialämter, ansonsten MDK) ist plötzlich zerrüttet, der Pflegedienst wird zudem ständig und vermehr überprüft, was ebenfalls zu erheblichem Mehraufwand führt usw..
Von daher liegt es schon aus unternehmerischer Sicht, aber auch aus Gründen der Mitarbeiterfürsorge sehr nahe, bereits beim ersten Auftreten offener Fragen oder erster Anzeichen von Unstimmigkeiten oder Klärungsbedarf präventiven Rechtsrat durch einen auf die Pflegebranche spezialisierten Verteidiger bzw. Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen, weil damit im idealen Fall bereits die Einleitung eines Kräfte, Geld und Zeit raubenden Strafverfahrens von vornherein verhindert werden kann.
Beispiele: Haben Sie plötzlich von seltsamen Äußerungen der Kostenträger oder des MDK gehört? Zeigen sich Patienten, Angehörige oder auch Mitarbeiter äußerst unzufrieden oder drohen Ihnen gar? Gibt es in Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten (z.B. bei Verfahren der Patienten gegenüber den Kostenträgern) Gutachten, Aussagen oder Hinweise auf Unstimmigkeiten in Ihrem Betriebsablauf bzw. der evtl. nicht ordnungsgemäßen Pflege Ihrer Patienten? Streiten Sie sich mit den Krankenkassen erbittert über Ihre Vergütung, erforderliche Qualifikation Ihrer Mitarbeiter, den Status von Pflegefachkräften etc.? Oder bekommen Sie mit, dass Ihre Mitarbeiter die Pflege nur teilweise oder anders als bewilligt erbringen oder ständige Nachlässigkeiten in der Pflegedokumentation auftreten? Treten Ihre Patienten mit unzulässigen Sonderwünschen an Sie heran? Unterlaufen Ihrem Unternehmen immer wieder Fehler in der Abrechnung? In all diesen Fällen tut der Pflegedienst sehr gut daran, spezialisierten Rechtsrat durch einen in der Pflegebranche versierten Fachanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Abgesehen davon, dass ein als unzulässig erkanntes Verhalten sofort abzustellen ist, kann mit Präventivmaßnahmen möglicherweise eine falsche Leistungserbringung oder eine falsche Abrechnung verhindert bzw. das diesbezügliche Risiko minimiert werden.
Gibt es Meinungsverschiedenheiten etwa mit den Kostenträgern, dem MDK oder Sozialgerichten, kann es ratsam sein, einen eventuell eingetretenen Schaden zu prüfen und dann das weitere Vorgehen über spezialisierte strafrechtlich ausgerichtete Rechtsanwälte mit den Kostenträgern zu erörtern. Wird etwa eine versehentliche Falschabrechnung im Nachhinein als solche erkannt, kann eine Einigung zur Verhinderung der Einleitung eines Strafverfahrens mit den Kostenträgern erwogen werden. Ohne anwaltliche Hilfe von strafrechtlichen Spezialisten in diesem Bereich wird dies im Regelfall nicht gelingen, da sich Kostenträger und Behörden je nach Fallgestaltung für verpflichtet halten können, den Sachverhalt der Staatsanwaltschaft vorzulegen. Nur ein Strafverteidiger, der sowohl die einschlägige sozial-, als auch die strafrechtliche Rechtslage, die gesetzlichen Verpflichtungen der Ermittlungsbehörden und Kostenträger sowie die Praxis und das Vorgehen der Behörden in solchen Fällen kennt und hier profunde Erfahrung vorzuweisen hat, wird derartige Verhandlungen und Gespräche erfolgreich führen können.
Hinzu kommt, dass Kostenträger (manchmal zu Unrecht) mit der Einleitung eines Strafverfahrens drohen, wenn der behauptete/angebliche Schaden (oft in fünf- oder sechsstelliger Höhe) nicht „sofort“ zurückgezahlt wird. Abgesehen davon, dass dies ohne geschickte Verhandlungen oft den wirtschaftlichen Ruin des Pflegedienstes bedeutet, muss der spezialisierte Strafrechtler zuvor überprüfen, ob die Forderungen der Kostenträger überhaupt (und zwar auch in dieser Höhe) zutreffen und ein Rückzahlungsanspruch gegen den Pflegedienst überhaupt besteht. In zahlreichen Fällen haben die Krankenkassen angebliche, aber tatsächlich nicht bestehende Ansprüche behauptet (bezüglich Bewilligungen, Qualifikationen der Mitarbeiter, Vergütungen, Ausbildungsanerkennungen etc. bestehen ja ohnehin oft Meinungsverschiedenheiten zwischen der Krankenkasse und den Pflegediensten), kann es zu regelrechten Drucksituationen kommen, die manchmal wegen der wirtschaftlichen Risiken sogar „erpressungsähnlichen“ Charakter annehmen können. In diesen Situationen wäre es unnötig und teils auch gefährlich, trotz nicht (oder nicht in dieser Höhe) bestehendem Anspruch eine Rückzahlung zu leisten, zumal auch in diesen Fällen damit die Einleitung eines Strafverfahrens auch trotz anderslautenden Versprechungen manchmal nicht verhindert werden kann. Denn dies kann im schlimmsten Fall strafrechtlich als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Welche Lehren lassen sich daraus ableiten? Wie soll sich ein Pflegedienst oder ein Leistungserbringer in der Pflegebranche verhalten, wenn er Hinweise auf deutliche Meinungsverschiedenheiten, Streit, sozialgerichtliche Prozesse, Äußerungen oder Vorwürfe des MDK, von den Kostenträgern, Patienten, Angehörigen oder Gerichten erhält? Genau an dieser Stelle bieten wir Ihnen unsere Präventivberatung an, damit es möglichst gar nicht erst zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Pflegedienste kommt.
Bedenken Sie bitte auch: Durch eine Präventivberatung kann Ihnen überhaupt erst bewusst werden, dass in Ihrem Unternehmen etwas falsch gelaufen ist, häufig z.B. auch ohne Kenntnis der Geschäftsführung bzw. ohne bösen Absichten bei der Abrechnung, der Pflege am Patienten, der Dokumentation usw.. Wenn aber Missstände oder zumindest verbesserungswürdige Zustände offenbar geworden sind, wenn es Schwächen bei der Leistungserbringung, der Dokumentation der Leistungen usw. gibt, wenn es zu Fehlern bei der Abrechnung kommt usw., dann sollten diese Missstände schnellstmöglich abgestellt werden.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bieten wir Ihnen Schulungen Ihrer Mitarbeiter an, erläutern, wie richtig vorgegangen werden muss, wie man mit Sondersituationen umgeht, und warum dies alles so wichtig ist (nämlich zur Verhinderung von Ermittlungsverfahren). Erlangt die Geschäftsführung Kenntnis, dass sich Mitarbeiter in wichtigen Bereichen nicht an Arbeitsanweisungen und Hinweise aus den Teambesprechungen halten (etwa bei der Dokumentation auf den Leistungsnachweisen), beraten wir Sie, was Sie warum nun wie zu tun haben. Lassen Sie Ihre Mitarbeiter entsprechend durch uns schulen, minimieren Sie für die Zukunft die Gefahr, dass gegen Ihren Pflegedienst ein (ggf. unberechtigtes) Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Dass dies im wirtschaftlichen Interesse liegt, aber gerade auch der Mitarbeiterfürsorge entspricht, liegt auf der Hand.
Für den Fall, dass unsere Präventivberatung ergeben hat, dass in Ihrem Pflegedienst tatsächlich (ob nun bewusst oder unbewusst) Fehler passiert sind, muss gemeinsam eine Entscheidung getroffen werden, wie damit umzugehen ist. Eine allgemeine Verpflichtung von Unternehmen oder Leitungspersonal zur Selbstbezichtigung bzw. zur Anzeige von Straftaten gibt es in den allermeisten Fällen nicht. Manchmal – aber mit Sicherheit nicht immer – empfiehlt es sich, dass Ihre Anwälte proaktiv an die Behörden herantreten. Strafrechtlich gesehen gibt es hierzu keine Verpflichtung, und es können gute Gründe hiergegen bestehen; bei dieser Entscheidung sind aber zivilrechtliche, haftungsrechtliche und auch vertragliche Besonderheiten (etwa im Hinblick auf Ihren Versorgungsvertrag) zu beachten. Hierüber beraten wir Sie umfassend und verständlich.
Zu einer umfassenden Präventivberatung bzw. zu einem verlässlichen Krisenmanagement gehört auch die legale Vorbereitung auf ein zu erwartendes Ermittlungsverfahren. Hier gibt es zahlreiche Fragen klären, etwa, ob Sie etwa rechtsschutzversichert sind (z.B. wegen der Anwaltskosten), ob Vorgänge zur Absicherung anwaltlich protokolliert werden sollten (Mitarbeiterbefragungen), ob Pflegekräfte oder Geschäftsführung mit einer Stellung als Beschuldigte zu rechnen hätten, ob Zeugenaussagen in Betracht kommen, welche Rechte und Pflichten ein Zeuge nach der Strafprozessordnung hat, ob diese Vorladungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nachkommen müssen oder nicht, ob den Zeugen ein Zeugenbeistand (Rechtsanwalt) zur Wahrnehmung ihrer Rechte bei der Vernehmung zur Seite gestellt werden kann, ob mit Behörden ggf. proaktiv kooperiert werden soll oder nicht usw..
Daneben ist es für Sie sehr hilfreich, über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren insbesondere gegen Pflegedienste, dessen Eigenheiten, Gefahren, Stadien, Abschlussmöglichkeiten usw. genau Bescheid zu wissen. Gerne beraten wir Sie in diesem Bereich ausführlich.
Im Rahmen unserer Präventivberatung erläutern wir Ihnen auch ausführlich die gravierenden außerstrafrechtlichen Folgen von Ermittlungsverfahren gegen ambulante Pflegedienste bzw. in der Pflegebranche generell. Die hier drohenden Gefahren sind häufig schwerwiegender in unternehmerischer, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht als das Strafverfahren selbst; trotzdem sind diese außerstrafrechtlichen Konsequenzen unserer Erfahrung nach dem Leitungspersonal von ambulanten Pflegediensten oder sonstigen Leistungserbringern häufig vollkommen unbekannt. Insbesondere muss die Frage geklärt werden, ob der oder die Versorgungsverträge mit Ihrem Pflegedienst – also Ihre Existenzgrundlage – durch eventuell zu erwartende Vorwürfe gefährdet sein könnte. Im schlimmsten Fall käme eine Kündigung der Verträge in Betracht. Eine Kündigung des Versorgungsvertrages kann im Kontext mit (auch später erhobenen) strafrechtlichen Vorwürfen wegen Abrechnungsbetrug unter Umständen schon bei mangelhafter Dokumentation der Leistungen in Betracht kommen.
Wir beraten Sie gerne, wie wahrscheinlich eine Kündigung Ihres Vertrages am Ende eines zukünftigen Ermittlungsverfahrens wäre, ob eine beschuldigte Person in bestimmten Fällen noch weiter in der Pflegebranche tätig sein könnte, welche anderweitigen Optionen beschuldigte Pflegedienste oder Personen hätten und was bei der Abwicklung von Pflegediensten rechtlich zu beachten wäre.
Bei der legalen Vorbereitung auf ein zu erwartendes Ermittlungsverfahren bereiten wir Sie gerne vor, damit Sie auf das möglicherweise Kommende mit Hilfe einer Rechtsberatung im Strafrecht, Strafprozessrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Arbeits- und Insolvenzrecht vorbereitet sind und sich in diesem Terrain sicher bewegen können. Nur, wer die spezielle Rechtslage und das Vorgehen der Ermittlungsbehörden und Kostenträger kennt und sicher einzuschätzen vermag, kann weitblickend die richtigen Entscheidungen für die Zukunft treffen; das betrifft nicht nur das Strafverfahren, sondern die wirtschaftliche und auch private Existenz.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Philipp Horrer ist auf die strafrechtliche Beratung von Pflegeunternehmen und auf die Verteidigung bei eingeleiteten Ermittlungsverfahren in der Pflegebranche spezialisiert.
Ich berate Sie gern persönlich