Es kommt immer wieder vor, dass Straftaten gegen Ihr Pflegeunternehmen, gegen Ihr Führungspersonal oder gegen Ihre Mitarbeiter begangen werden.
Häufige Fälle in der Praxis sind:
Darüber hinaus wird auch in anderen Fällen manchmal erwogen, Strafanzeigen zu erstatten. Dies kann der Fall sein etwa bei strafbarem Verhalten von Konkurrenten, aber etwa auch bei Fällen von sexuellem Missbrauch oder Ähnlichem. Darüber hinaus wird manchmal Strafanzeige gegen den Verkäufer des erworbenen Unternehmens erstattet, etwa wegen Betruges, falscher bilanzieller Darstellung der Vermögenswerte, mangelnde Aufklärung über den tatsächlichen Zustand der verkauften Firma etc.. Die Fallgestaltungen sind insgesamt vielschichtig. In einigen Fällen ist die Erstattung einer Strafanzeige sogar alternativlos (z.B. zur Vermeidung von PR-Risiken, Vermeidung eigener Haftung).
Ich berate Sie gern persönlich
Sollten Sie oder Ihre Mitarbeiter die Erstattung einer Strafanzeige erwägen, beraten wir Sie zu den Erfolgsaussichten, den Do`s and Don`ts, zu rechtlichen Voraussetzungen, dem Ablauf eines Strafverfahrens und den Folgen einer derartigen Maßnahme umfassend, verständlich und verlässlich. Auf Wunsch helfen wir Ihnen, Beweismaterial zu identifizieren und gerichtsverwertbar zu sichern, Protokolle anzufertigen, Mitarbeiterbefragungen durchzuführen etc.. In speziellen Fällen kann es angebracht sein, eigene Ermittlungen durch einen Anwalt dokumentieren zu lassen. Falls gewünscht, übernehmen wir die weitere Steuerung des Strafverfahrens und bleiben in Kontakt mit den Ermittlungsbehörden. Zudem vertreten unsere Anwälte für Pflegedienste mit Spezialisierung auf Strafrecht in der Pflege Sie oder Ihr Unternehmen als Anzeigenerstatter in Gerichtsverfahren.