Achtung: Die Corona-Pandemie birgt Strafbarkeitsrisiken für Pflegedienste und Alten- bzw. Pflegeheime!
Laut DGB: Viele Unternehmen in Deutschland unterlaufen den Mindestlohn und betrügen Ihre Beschäftigten; bis zu 2,2 Millionen Geschädigte
Abrechnungsbetrug von Ambulanten Pflegediensten: BGH bejaht Betrugsstrafbarkeit bei Leistungserbringung durch nicht vertragsgemäß qualifiziertes Personal
Zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Verdachtsfällen von Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten