Rechtsanwältin Pflegedienststrafrecht
Marina Graichen ist 1988 in Moskau geboren.
Von 2008 bis 2013 studierte sie Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina. Ihren Interessenschwerpunkt legte sie auf die Strafrechtspflege, insbesondere das Medizinstrafrecht. Auch während ihres Referendariats im Bezirk des Oberlandesgerichts Brandenburg befasste sie sich schwerpunktmäßig mit dem Strafrecht.
Durch umfassende Beratungen auf dem Gebiet des Pflegestrafrechts konnte Frau Graichen Expertise und ausgewiesene Praxiserfahrungen in diesem Bereich entwickeln.
Ich berate Sie gern persönlich
Durch umfassende Beratungen auf dem Gebiet des Pflegestrafrechts konnte Frau Graichen Expertise und ausgewiesene Praxiserfahrungen in diesem Bereich entwickeln. Hier spielen neben dem „klassischen“ Strafrecht auch eine Reihe weiterer Rechtsbereiche eine Rolle, insbesondere etwa Fragen und Problembereiche des Sozialversicherungsrechts. Diese Verknüpfungen zu erkennen, lässt sich nicht anlesen, sondern ist ausschließlich durch eine umfangreiche Praxistätigkeit zu erwerben. Frau Graichen berät einerseits Unternehmen als solche, andererseits aber auch die betroffenen Geschäftsführer sowie Mitarbeiter, gegen die Vorwürfe erhoben werden. Zudem ist Frau Graichen im Umgang mit den Pflegekassen geübt sowie mit den – strafrechtlich relevanten – Problemen der Abrechnung gegenüber diesen vertraut.
Seit Februar 2016 ist sie als Rechtsanwältin tätig und arbeitet insbesondere im Arzt- und Medizinstrafrecht eng mit Rechtsanwalt Dr. Horrer zusammen.
Frau Graichen verteidigt und berät auf allen Gebieten des (Wirtschafts-) Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts in laufenden Verfahren sowie in der Vorfeldberatung. Sie vertritt hierbei häufig die Interessen der Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Ärzte, Zahnärzte, Pflegedienste etc.), ist aber auch geübt im Umgang mit Strafanzeigen.
Frau Graichen berät muttersprachlich auf Russisch und Deutsch sowie auf Englisch.