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Profil und Beratungsspektrum

Als eine der in Deutschland führenden Kanzleien für Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sind wir seit vielen Jahren für Einzelpersonen und Unternehmen in der Pflegebranche tätig. Wir verteidigen und beraten Pflegedienste, Wohngemeinschaften, Kooperativen, Pflege- und Seniorenheime, Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Verbände umfassend in allen strafrechtlichen Fragen sowie an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, die Bezüge zum Strafrecht aufweisen können (insbesondere Sozialrecht, aber z.B. auch Arbeitsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Zivilrecht etc.). Unsere Rechtsanwälte verteidigen und beraten regelmäßig Geschäftsführer, Vorstände, Pflegedienstleiter und Pflegekräfte, entweder schon vor Einleitung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder im Laufe bereits eingeleiteter Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste.

Unsere Leistungen: Strafverteidigung, Unternehmensberatung und -vertretung, Zeugenberatung, Krisenmanagement

Unser Dienstleistungsangebot insgesamt reicht von der klassischen Strafverteidigung über die (auch vorbeugende) Unternehmensberatung bzw. Unternehmensvertretung in Strafsachen einschließlich der Mitarbeiterverteidigung bis hin zu umfassender Tätigkeit auf dem Gebiet der vorbeugenden Compliance (Präventivberatung in der Pflegebranche). Auch unabhängig von Strafverfahren erstatten wir Gutachten, etwa zur Zulässigkeit einer beabsichtigten Handlung oder zu klärungsbedürftigen Einzelfragen. Darüber hinaus beraten wir Einzelpersonen und Unternehmen als Zeugenbeistand und stehen Zeugen vor, während und nach Zeugenvernehmungen zur Seite. Große Erfahrung hat unser Team auch in der außerstrafrechtlichen Beratung für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen. Dies betrifft etwa das einschlägige Sozialrecht, Versorgungsverträge, aber auch die Beratung beim Umgang mit Kostenträgern (Krankenkassen, Sozialämtern usw.), mit Ihrem Abrechnungsunternehmen oder den Sozialgerichten. Falls erforderlich, geboten oder gewünscht, arbeiten wir eng mit ausgewiesenen Spezialisten anderer Fachbereiche zusammen (Sozialrecht, Wirtschaftsprüfer, Steuerberatung, Insolvenzrecht usw.).

Ich berate Sie gern persönlich

Sie sind Pflege-Spezialisten… Wir auch!

Sie arbeiten von der sozialrechtlichen Rechtslage, aber auch von der tatsächlichen Arbeitsrealität her in einer hoch spezialisierten und in vielerlei Hinsicht „einzigartigen“ Branche.

Für uns gilt das auch: Die Strafverteidigung haben wir von Grund auf gelernt und praktizieren sie täglich. Anders als die meisten Rechtsdienstleister verfügen wir über eine nahezu 10jährige Erfahrung bei der Beratung und Verteidigung von Leitungspersonal von Pflegediensten, Seniorenheimen, Vereinen, Wohngemeinschaften und Pflegeheimen in jedwedem Verfahrensstadium des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, selbstverständlich im Streitfalle auch vor den Strafgerichten. Das macht uns in Deutschland einzigartig.

In Deutschland ist kaum eine andere Kanzlei ersichtlich, die in diesem Spezialgebiet derart profunde Rechtskenntnisse und vor allen Dingen Erfahrungen beim Krisenmanagement und bei der Verteidigung in Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste aufweisen kann. Im – strafrechtsrelevanten – Sozialrecht, Vertragsrecht, Arbeits- und Insolvenzrecht, vor allem aber im Pflegestrafrecht sind wir hocherfahren. Wir sind hierauf spezialisiert.

Werden seitens der Ermittlungsbehörden, Krankenversicherungen oder Sozialämter strafrechtliche Vorwürfe erhoben, benötigen die Geschäftsführung und die Mitarbeiter von Pflegediensten kompetente Rechtsanwälte, die Branche und Arbeitsrealität verstehen.