Wir sind eine führende, auf Strafverteidigung sowie auf die Beratung und Vertretung von Unternehmen und Einzelpersonen in Strafsachen spezialisierte, bundesweit tätige Fachanwaltskanzlei im Zentrum Berlins. Seit vielen Jahren sind wir für Einzelpersonen und Unternehmen in der Pflegebranche tätig.
Ganz gleich, ob stationärer Pflegedienst, ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim oder Pflegekräfte - für jede Situation und jede Lage biete ich Ihnen als Anwalt für Pflegedienste professionelle Betreuung an.
Hier finden Sie eine Auflistung meines Leistungsspektrums:
Präzise und fokussiert beraten. Klare Empfehlungen aussprechen. Agil verteidigen – und angreifen. Das Ziel kennen, den besten Weg dahin finden.
Das ist mein Anspruch.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Philipp Horrer ist seit nahezu 10 Jahren auf die Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen aus der Pflegebranche spezialisiert. In einer großen Vielzahl von Ermittlungsverfahren hat Rechtsanwalt Dr. Horrer Verantwortliche von Pflegediensten verteidigt, v.a. wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs. Er verfügt nicht nur über profunde Rechtskenntnisse, sondern auch langjährige, praxiserprobte Erfahrungen in diesem Spezialgebiet also der Schnittstelle des Strafrechts zum Sozialrecht.
Auch außerhalb von Ermittlungsverfahren berät Rechtsanwalt Dr. Horrer Pflegedienste und Leistungserbringer umfassend in allen strafrechtlichen Fragen sowie an den Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, die Bezüge zum Strafrecht aufweisen können, insbesondere dem Sozialrecht. Dies betrifft etwa den Umgang mit Kostenträgern, den Abrechnungsunternehmen, Sozialgerichten, die Qualifikationen von Mitarbeitern usw. Auch im strafrechtsrelevanten Bereich des Arbeitsrechts, Steuerrechts, Insolvenzrechts und Zivilrechts beraten wir Sie umfassend.
Besondere Qualifikationen durch strafrechtliche Fachanwaltschaft, Promotion und jahrelange Erfahrung sowohl bei der strafrechtlichen Unternehmensberatung, als auch bei der Beratung, Vertretung und Verteidigung in allen Stadien des Strafverfahrens garantieren die Erfüllung höchster Ansprüche an die Qualität unserer anwaltlichen Arbeit.
Wir beraten und verteidigen ausdrücklich bundesweit. Unsere Kanzlei befindet sich in Berlin. Die Tätigkeit für Mandanten auch in anderen Bundesländern ist für uns eine tägliche Selbstverständlichkeit. Aufgrund modernster Kommunikationsmittel (E-Mail, Telefon- und Videokonferenzen etc.) ist dies in der Praxis problemlos möglich – und falls Sie dies wünschen, besuchen wir Sie gerne auch vor Ort.
Setzt man sich als Anwalt für Pflegedienste ein, sind Fachkenntnisse in mehreren Rechtsgebieten erforderlich. Wie kommt das? Da es so etwas wie ein klar definiertes Pflegerecht nicht gibt, betreffen die Vorwürfe gegen Pflegedienste immer mehrere Rechtsfelder, allen voran das Strafrecht (StGB) und das Sozialrecht (SGB). Die Herausforderung besteht also darin, aus mehreren Feldern die relevanten Aspekte in die Verteidigung mit einzubringen. Rechtsanwälte, die nur im Strafrecht tätig sind, haben womöglich nicht die nötigen Kenntnisse im Sozialrecht und umgekehrt. Hier schlage ich als Rechtsanwalt für Pflegedienste die Brücke und kann Sie optimal beraten.
In einer großen Vielzahl von Ermittlungsverfahren habe ich als Anwalt Pflegedienste verteidigt, insbesondere wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs. Mit nahezu 10 Jahren Erfahrung weiß ich ganz genau, worauf es hier ankommt. Wird gegen Ihren Pflegedienst der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs erhoben? Dann sind Sie bei mir in den besten Händen. Sie erreichen mich telefonisch oder per Mail.
In der Pflegebranche darf eine vorausschauende Rechtsberatung nicht unterschätzt werden. Aus diesem Grund bietet meine Kanzlei eine Präventivberatung an. Nach meiner Einschätzung könnten rund 50 % der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Pflegedienste von vornherein verhindert werden. Dafür muss nur frühzeitig die Unterstützung eines Anwalts in Anspruch genommen werden. So bleiben Sie handlungsfähig und können Vorwürfe abwehren, bevor es zu gravierenden Folgen kommt. Selbst wenn das Ermittlungsverfahren fortgeschritten sein sollte, ist es sinnvoll, sich von einem Anwalt für Pflegedienste beraten zu lassen.
Ebenso erhalten Sie eine Beratung zum Umgang mit Kostenträgern, Abrechnungsunternehmen, Sozialgerichten oder Pflegebedürftigen und deren Angehörigen. Auch Themen wie Pflegeversicherung oder die Qualifikationen Ihrer Mitarbeiter können wir in einem Termin besprechen. Im strafrechtlichen Bereich des Arbeitsrechts, Steuerrechts, Insolvenzrechts und Zivilrechts berate ich Sie ebenfalls umfassend. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie zu diesen Themen einen anwaltlichen Rat benötigen.
Als Anwalt für Pflegedienste verteidige und berate ich bundesweit. Denn meine Tätigkeit für Mandanten in ganz Deutschland ist für mich eine tägliche Selbstverständlichkeit. Dabei arbeite ich stets mit höchsten Ansprüchen. Modernste Kommunikationsmittel machen es möglich, dass wir per Mail, Telefon oder Videokonferenz zusammenfinden. Gerne besuche ich Sie auch vor Ort. Profitieren Sie von meiner qualifizierten Spezialisierung und jahrelangen Erfahrung als Rechtsanwalt für Pflegedienste. Wir finden eine Lösung!
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