Auch in der Corona-Krise stehen wir als Ihr Ansprechpartner und Berater zur Verfügung!

Die gegenwärtige Corona-Krise ist für alle schwierig. Die Veränderungen, die diese Pandemie mit sich gebracht hat, waren vorher nicht absehbar und werden uns wahrscheinlich noch eine lange Zeit begleiten. Auch im Justizalltag, bei der Verteidigung und der Arbeit der Ermittlungsbehörden kommt es teilweise zu Schwierigkeiten.

Sie müssen wissen, trotz der Pandemie stehen wir Ihnen natürlich jederzeit für Erst- und Mandantengespräche, persönliche Besprechungen in unserer Kanzlei (oder aber bei Ihnen vor Ort) sowie Telefon- und Videokonferenzen uneingeschränkt zur Verfügung.

Neue strafrechtliche Risiken durch die Corona-Krise

Der Umgang mit der Corona-Krise führt auch zu (teilweise neuen) Strafbarkeitsrisiken für Unternehmen und Geschäftsführer. Ermittlungsbehörden berichten gegenwärtig von einer großen Anzahl von Ermittlungsverfahren gegen Geschäftsführer, weil vermutet wird, dass die sogenannten Corona-Sofortbeihilfen in vielen Fällen zu Unrecht beantragt worden sind. Auch die in Deutschland flächendeckende Einführung von Kurzarbeit wirft erhebliche (neue) strafrechtliche Risiken für Geschäftsführer hervor. Beachten Sie hierzu bitte unseren Artikel „Betrug bei Kurzarbeit“, der gemeinsam mit Herrn Pascal Croset, Fachanwalt für Arbeitsrecht, verfasst wurde.

Die Pflegebranche selbst, vor allem auch die ambulanten Pflegedienste arbeiten in der Corona-Krise hingegen auf Hochtouren. Anders als in anderen Branchen geht die Arbeit trotz erheblicher Schwierigkeiten (Mitarbeiter in Quarantäne, Krankmeldungen etc.) unvermindert weiter. Die verbliebenen Pflegekräfte und Pflegefachkräfte müssen – auch mit eingeschränkter Personaldecke – Touren fahren und Patienten sach- und fachgerecht versorgen. Besondere Bedeutung für Pflegedienste während der Corona-Zeit haben deswegen Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, die Mindestlohnbestimmungen in der Pflege, Schwarzarbeit sowie das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB). Bei Interesse sehen Sie sich gerne unsere Themenseiten zum Arbeitsstrafrecht an.

Ich berate Sie gern persönlich