Laut DGB: Viele Unternehmen in Deutschland unterlaufen den Mindestlohn und betrügen Ihre Beschäftigten; bis zu 2,2 Millionen Geschädigte

Gegenüber einer Zeitung äußerte ein Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes im Juni 2019, dass zumindest 1,8 Millionen Beschäftigte durch die Unternehmen betrogen würden, weil ihnen der gesetzliche Mindestlohn bewusst vorenthalten werde. Betrachte man zusätzlich noch die diversen Branchen-Mindestlöhne, sollen gegenwärtig – laut DGB – sogar 2,2 Millionen Beschäftigte gegenwärtig betrogen werden.

Aufgrund des oft genug begrenzten finanziellen Spielraums von Pflegediensten und der ohnehin regelmäßig hohen Arbeitsbelastung der Pflegekräfte ist die Einhaltung des Mindestlohnes in der Pflegebranche ebenfalls ein Thema. Vielen Geschäftsführern von Pflegeunternehmen ist nicht bewusst, dass bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorschriften nicht nur zivilrechtliche Probleme entstehen, sondern konkret mit strafrechtlichen und oft auch steuerstrafrechtlichen Risiken gerechnet werden muss. Zusätzlich droht dann auch noch ein teures Bußgeldverfahren. Weitere Informationen finden Sie hier.

Insgesamt sieht der DGB auch fünf Jahre nach Einführung des Mindestlohngesetzes noch gravierende Defizite bei der Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Mindestlohn. Besonders kritisiert wird, dass die Mitarbeiter um den Mindestlohn betrogen würden, weil zahlreiche Arbeitgeber ihre Beschäftigten länger als vertraglich vorgesehen arbeiten lassen würden. Insbesondere die Aufzeichnungen über die Arbeitszeit seien durch kriminelle oder unredliche Arbeitgeber zu leicht manipulierbar. Daher werden insgesamt, zum Beispiel auch durch den Sozialverband VdK, weitergehende Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen angemahnt.

Die gesetzlichen Vorschriften über den Mindestlohn in der Pflegebranche dürften dem Unternehmen gut bekannt sein. Überprüfungen zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Mindestlohn im Bereich der Pflege finden regelmäßig statt.

Stapel farbiger Akten

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