Pflegedienst-Skandal: Beihilfe zum Abrechnungsbetrug

Landgericht verhängt Bewährungsstrafen für Pflegedienstleiter (PDL) und Bereichsleiterin wegen Beihilfe zum Abrechnungsbetrug

Rollatoren im Pflegeheim

Viele in der Pflegebranche, darunter viele Geschäftsführer von Pflegediensten, aber auch Pflegekräfte, Patienten und deren Angehörige fragen sich oft, welche Strafen bei Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen drohen können. Hierzu haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht: Abrechnungsbetrug bei Pflegediensten und mögliche Strafen.

Bewährungsstrafen wegen Beihilfe zum Abrechnungsbetrug im Pflegebereich

In einem weiteren Pflegedienst-Skandal hat das Landgericht Dortmund nun im Juni 2025 einen Pflegedienstleiter (PDL) sowie eine Bereichsleiterin wegen Beihilfe zum Abrechnungsbetrug zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten für den Pflegedienstleiter sowie zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten für die Bereichsleiterin verurteilt; weiterhin sollen insgesamt 18.000,00 EUR an eine Stiftung als Bewährungsauflage gezahlt werden. Bereits zwei Jahre zuvor war ein Geschäftsführer des Pflegedienstes zu einer Haftstrafe ohne Bewährung von drei Jahren und zehn Monaten durch das Landgericht verurteilt worden.

Dem mit der Bereichsleiterin verheirateten Pflegedienstleiter war durch die Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, dabei geholfen zu haben, das jahrelang Schichten gegenüber den Krankenkassen abgerechnet wurden, die nicht von examinierten Pflegefachkräften, sondern von Angehörigen einzelner Patienten geleistet worden sein sollen. Dabei wurden Leistungen dokumentiert, die in dieser Art nicht erbracht wurden. Pflegedienstleiter und Bereichsleiterin hatten bis zuletzt bestritten, den Betrug des Geschäftsführers gefördert oder gebilligt zu haben. Profitiert hätten sie von den strafbaren Handlungen der Geschäftsführung nicht. Das Gericht ging jedoch davon aus, Pflegedienstleiter und Bereichsleiterin hätten irgendwann gewusst, dass die Abrechnungen bei den Krankenkassen offensichtlich unrichtig seien, gleichwohl aber trotzdem weitergemacht.

Rechtskräftig ist das Urteil nicht; Revision wurde bereits angekündigt.

Beihilfe zum Abrechnungsbetrug: Was droht Pflegediensten im Ernstfall?

Das Urteil in diesem Pflegedienst-Skandal bietet ein kurzes Schlaglicht darauf, welche Strafen bei Abrechnungsbetrug einem Pflegedienst drohen bzw. verhängt werden. Ob noch eine Geldstrafe verhängt werden kann, eine Freiheitsstrafe zur Bewährung beziehungsweise eine Freiheitsstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden kann, hängt von vielen Einzelheiten ab. Dazu zählt unter anderem von der Schadenshöhe, der kriminellen Energie, der Dauer und der Anzahl der Taten, dem Vorliegen einer Bande und so weiter. Relevant ist auch, ob ein Pflegedienstleiter zu einer eigenen Tat (dann härter bestraft) oder aber nur zu einer Beihilfehandlung (also Förderung der Tat eines Anderen) verurteilt wird.

Wir sind Anwälte für Pflegedienste und als Fachanwälte für Strafrecht, spezialisiert auf Abrechnungsbetrug in der Pflege und im Gesundheitswesen. Zu bestehenden Risiken und in Betracht kommenden Strafen bei Abrechnungsbetrug (Geldstrafe, Bewährungsstrafe, Freiheitsstrafe ohne Bewährung) beraten wir Sie ebenso wie zu außerstrafrechtlichen Risiken.

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